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Juristische Tipps zum Thema Online-Dating

Ob große Liebe oder schneller Flirt – Millionen von Singles in Deutschland nutzen die Angebote von Dating-Portalen im Internet. Leider gibt es neben einer Reihe seriöser Anbieter auch einige schwarze Schafe, die mit undurchsichtigen Geschäftsbedingungen und nachlässigem Datenschutz ihren Kunden den Spaß verderben. Der Partneranwalt von Roland Rechtsschutz, Clemens Adori aus der Berliner Kanzlei Schulz Kluge Partner, gibt Tipps für erfolgreiches Anbändeln ohne böses Erwachen.

Probe-Abo – Online-Dating „light“?

Anonyme Chats, Blind Dates – besonders als Online-Dating-Anfänger ist man zunächst vielleicht unsicher, ob man sich auf diese Art des Kennenlernens langfristig einlassen möchte. Hier verspricht eine Probe-Mitgliedschaft eine verlockende Lösung zu sein. Doch ist ein solches Test-Abo tatsächlich völlig unverbindlich? „Die meisten Probe-Abos sind leider so gestaltet, dass sie sich automatisch um bis zu ein Jahr verlängern, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird“, erklärt Rechtsanwalt Clemens Adori. Sein Tipp: „Wer sich unsicher ist, sollte gleich nach Abschluss des Probe-Vertrags zum Laufzeitende schriftlich kündigen und um anschließende Löschung seines Profils und seiner Daten bitten.“ Wer dann doch Feuer gefangen hat, kann in der Regel problemlos mit dem Anbieter eine Verlängerung vereinbaren.Online-Dating Tipps

Anmeldung: Drum prüfe, wer sich ewig bindet …

Was im wahren Leben gilt, ist auch in der virtuellen Welt oberstes Gebot: Will man sich langfristig binden, sollte man vorher genau abwägen, worauf man sich einlässt. Dies bedeutet vor allem, sich vor Vertragsabschluss gut über den Anbieter zu informieren. „Bei allen online geschlossenen Verträgen, bei denen Zahlungen anfallen, sollte ein Anbieter mit einem leicht einsehbaren Impressum gewählt werden“, betont Clemens Adori. Aus diesem Impressum sollte zudem erkennbar sein, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz und Kontaktadresse im Inland handelt. „Kommt es trotz aller Vorsicht im Nachhinein zu Vertragsstreitigkeiten, ist es besonders teuer, riskant und langwierig, Forderungen gegen ein ausländisches Unternehmen geltend zu machen.“

Große Liebe oder große Enttäuschung: Was bei der Kündigung zu beachten ist

Manch einer findet sie tatsächlich: die wahre Liebe in der virtuellen Online-Welt. Für andere wiederum endet die Suche weniger romantisch. Nach mehreren erfolglosen Versuchen kann sich schnell eine Ernüchterung breitmachen. In beiden Fällen folgt unweigerlich die Kündigung. „In der Regel reicht dann ein einfacher Brief mit der Bitte
um Kündigungsbestätigung. Wenn diese innerhalb von zwei Wochen nicht kommt, sollte man es sicherheitshalber noch einmal mit einem Einwurf-Einschreiben versuchen“, rät Clemens Adori. „Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen Zeugen mit, der den Inhalt des Schreibens und die Aufgabe bei der Post bestätigen kann.“ Wichtig ist natürlich, rechtzeitig vor der Kündigungsfrist zu kündigen, damit man mit dieser Prozedur nicht in Zeitnot gerät.

Vom Umgang mit persönlichen Daten

Schnuckiputzi123 oder R. aus K. – wie viel sollte man beim Online-Dating eigentlich von sich preisgeben? „Die Partnersuche ist grundsätzlich nun mal damit verbunden, auch sehr persönliche Daten bekannt zu geben“, stellt Clemens Adori fest. „Dazu sollte man wissen, dass es im Bundesdatenschutzgesetz auch für Dating-Portale viele Vorschriften gibt, die den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten regeln.“ Doch der Rechtsanwalt warnt: „Bei der Angabe von persönlichen Daten sollte man nicht nur die potenziellen Partner im Kopf haben, sondern auch diejenigen, mit denen man nicht langfristig in Kontakt bleiben möchte.“ Er rät: „Die Profil-Daten sollten zunächst also eher sparsam sein. Nach der Kontaktaufnahme kann man dann Weiteres bekannt geben, wenn einem einigermaßen bewusst ist, mit wem man es genau zu tun hat.“ Damit man beim ersten Treffen mit der oder dem Auserwählten nicht ins Hintertreffen gerät, ist es aber durchaus ratsam, von Anfang an ehrliche Angaben zu machen. Denn die große Liebe sollte ja nicht mit einer Lüge beginnen …

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