Das Landgericht hat die Klage der Firma Projekt Marketing Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH (PMG) gegen die Universitätsstadt Tübingen abgewiesen. Nach dem Urteil hat die Firma PMG keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Firma PMG.
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Bei dem Rechtstreit ging es um die Planungen für einen Lidl-Markt, den die Immobiliengesellschaft auf dem ehemaligen Möck-Gelände in Weilheim errichten wollte. Sie hatte die Stadt auf die Zahlung von rund 329.000 Euro verklagt und dies mit entgangenem Gewinn begründet, nachdem die Stadt das Gelände gekauft hatte, auf dem PMG den LIDL-Markt ansiedeln wollte. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach hätte die Stadt 60.000 Euro an die PMG zahlen müssen. Die Firma PMG stimmte dem zu. Doch auch hierzu waren Oberbürgermeister Boris Palmer und eine Mehrheit des Gemeinderates aus prinzipiellen Gründen nicht bereit.
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„Das Gericht teilt offensichtlich unsere rechtliche Bewertung. Wer gegen den Planungswillen der Stadt auf einem Gelände plant, das einem nicht gehört und das man auch nicht erwerben kann, handelt auf eigenes Risiko“, kommentiert Oberbürgermeister Boris Palmer das Urteil; das schriftliche Urteil und seine Begründung liegen der Stadt allerdings noch nicht vor. Nach der Ablehnung des Vergleichs durch die Stadt war es im November 2009 zu einer erneuten Verhandlung gekommen, bei der sowohl der Insolvenzverwalter Dr. Wolfgang Bilgery als auch die ehemalige Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer als Zeugen geladen waren. Gegen das Urteil kann die Firma PMG Berufung einlegen und das Urteil durch das Oberlandesgericht überprüfen lassen.
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Statt des von PMG geplanten LIDL-Marktes sind heute zwei Gewerbebetriebe und die Großküche des Universitätsklinikums auf dem ehemaligen Möck-Gelände untergebracht. Für die Stadt ein doppelter Vorteil: Ohne die knappen Gewerbeflächen in Tübingen in Anspruch zu nehmen wurden viele Arbeitsplätze in Weilheim angesiedelt. Und die unerwünschte Konkurrenz eines Verbrauchermarktes auf der Grünen Wiese für den Handel in der Innenstadt und in den Dorfkernen konnte vermieden werden.
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Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen

