Diese Rechte haben Flugreisende

6. Dezember 2016

37,6 Millionen Flüge wurden im Jahr 2015 weltweit gezählt, 2 Millionen mehr als 2014. Was dabei alles schiefgehen kann, etwa den Flug verpassen oder Gepäck hinterlassen, und welche Rechte Passagiere in diesen Fällen haben, für diese Themen haben wir die Experten von Flightright befragt. Die wichtigsten Rechte von Flugreisenden gibt es hier in der Übersicht. 

Recht jedes Reisenden: Man darf den Ganzkörperscan verweigern

Lange umstritten war der Ganzkörperscanner – und dennoch feiert er seit einigen Jahren ein heimliches Comeback auf deutschen Flughäfen. Laut geltender Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 beruht die Nutzung des Ganzkörper-Scanners auf Freiwilligkeit, das heißt niemand muss in die Maschine und sich ablichten lassen. Die Scanner fertigen Bilder mithilfe von Terahertzstrahlung an, die weder gesundheitsschädlich ist, noch einen bleibenden Effekt hat. Dennoch wird ein Abbild der Körperform und der -konturen geschaffen, was aus religiösen oder persönlichen Gründen auf Ablehnung treffen kann. „Das wissen die wenigsten Menschen und machen nicht von ihrem Alternativrecht gebraucht, eine manuelle Abtastung vornehmen zu lassen – so wie es an Flughäfen ohne Scanner immer durchgeführt wird,“ sagt Philipp Kadelbach, Mitgründer von Flightright. „Als Gast sollte man sich also nicht einschüchtern lassen und kann den Scanner umgehen. Man sollte dann nur früh genug am Flughafen sein und nicht in letzter Minute ankommen, denn für selbstverschuldetes Verpassen des Fliegers gibt es kein Geld zurück.“

Hohes Risiko für Gepäckverlust – ruhig bleiben und 48 Stunden abwarten

Sobald die Sicherheitskontrolle durchlaufen wurde, kann der Urlaub beginnen – vorausgesetzt, dass der Koffer dabei nicht in Beschlag genommen oder verloren wurde. Rund 26 Millionen Koffer wurden 2014 weltweit auf Flughäfen als vermisst gemeldet. Laut dem „Baggage Report“ von SITA, einem IT-Unternehmen, das auf Luftfahrtdaten spezialisiert ist, kamen 99,3 Prozent des Gepäcks bei ihrem jeweiligen Besitzer an. Ärgerlich ist es, wenn man zu den wenigen Leuten am Gepäckband gehört, die ohne Koffer den Weg zum Lost-Baggage-Schalter suchen müssen.

„Die meisten Gepäckstücke gehen am Umsteige-Flughafen verloren, da die Zeit für das Verladen zu knapp bemessen sein kann oder schlicht menschliche Fehler auftreten. Auch Verladefehler oder Verwechslung sowie Zollkontrollen können den Koffer auf seinem Weg aufhalten oder er geht dabei verloren“, weiß Dr. Kadelbach. Besonders hoch ist das Risiko bei Umsteigeflügen, in der Hauptreisezeit oder an Tagen mit extremen Wetterverhältnissen sowie Ausnahmezuständen wie bei Streiks. Derzeit tauchen aber die meisten der vermissten Koffer innerhalb von 48 Stunden wieder auf.

Bei Gepäckverlust bis zu 1.400 € einfordern 

Bis zu 1.400 Euro erhalten Verbraucher bei Gepäckverlust zurück, wobei dieser Betrag gedeckelt ist. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sich Dinge von diesem Wert im Koffer befanden. Hierbei muss die schriftliche Einreichung der Forderung innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Falls das Gepäck doch noch auftaucht, so liefern es die meisten Airlines kostenlos nach. Apropos Kosten: Für die Airlines sind diese recht hoch. Bei American Airlines bspw. 65 US-Cent pro Passagier weltweit. „Vollautomatisierte Vorgänge gibt es aber leider noch nicht und diese werden noch ein paar Jahre auf sich warten lassen,“ so Philipp Kadelbach.

Nie vergessen: Wertsachen immer bei sich tragen

Wichtige Dokumente, Dinge mit ideellem Wert sowie Bargeld, Schmuck oder Medikamente gehören immer ins Handgepäck, gerade wenn die Sicherheitskontrollen immer langwieriger werden. Grundsätzlich sind Verbraucher gut beraten vorab eine Liste zu erstellen, welche Dinge im Koffer sind, ggf. sogar die wertvollsten Dinge samt Preis aufschreiben. „Auch ein Foto kann helfen, sich daran zu erinnern, was alles in dem Koffer war. Falls das Reisegepäck doch mal nicht am Band auftaucht, sollte man sofort zum „Lost & Found“-Schalter gehen und ein Gesuch mit Beschreibung aufgeben. Dieses Schriftstück ist besonders wichtig zur Vorlage bei der Airline und wenn gesetzmäßige Entschädigung eingefordert werden sollten“, sagt Kadelbach.

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